Vom Amtsgericht Weiden verhängte Strafen, vor allem für jugendliche Straftäter, können oftmals anstatt als Geldstrafe oder Freiheitsstrafe, als sog. „Sozialstunden“, d.h. als unentgeltliche gemeinnützige Arbeit abgeleistet werden. „Schwitzen statt Sitzen“
Unsere Aufgabe besteht darin, dem Verurteilten eine geeignete Beschäftigungsstelle bei einer gemeinnützigen Einrichtung zu vermitteln. Gemeinnützige Einrichtungen sind z.B. Kommunen, caritative Einrichtungen, Altenheime, Krankenhäuser aber auch Sportvereine.
Während der gesamten Ableistungsphase stehen wir eng mit der Einsatzstelle in Kontakt.
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