Vormundschaften

Vormundschaft ist die gesetzlich geregelte Fürsorge für eine Person (Mündel) , der die volle Geschäftsfähigkeit fehlt. Der Verein übernimmt Vormundschaften für Minderjährige, deren Eltern das Sorgerecht nicht mehr ausüben können, weil sie verstorben sind, weil es ihnen entzogen wurde oder weil sie nicht greifbar sind, wie beispielsweise im Fall von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen ( umF).

Der Vormund übt die gesamte elterliche Sorge aus, welche folgende Bereiche umfasst:

  • die Sorge für die Person des Kindes ( Personensorge )
  • die Sorge für das Vermögen des Kindes ( Vermögenssorge )
  • die Vertretung des Kindes

Ansprechpartner:

Hans Maier

Maria Bräutigam-Herzner